Unser Tätigkeitsfeld im Arbeitsrecht umfasst das Individualarbeitsrecht, d.h. die rechtlichen Beziehungen eines Arbeitgebers zu seinen Arbeitnehmern sowie das kollektive Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht).
Die geläufigsten Arbeitsgesetze, die die Arbeitsverträge beeinflussen, sind das Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz. Arbeitsverhältnisse werden daneben noch durch eine Vielzahl weiterer Sondergesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen sowie eine umfangreiche Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte geregelt.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Arbeitsrechts, beginnend bei der Vertragsgestaltung bis hin zu einer gegebenenfalls erforderlichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wir unterstützen Sie insbesondere in Folgendem:
- Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge, einschließlich Geschäftsführer- und Vorstandsverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsrichtlinien
- Entwurf flexibler Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
- Beendigung und Befristung von Arbeitsverhältnissen (u. a. Massenentlassung, Auswahlrichtlinien)
- Arbeitsinsolvenzrecht
- Gestaltung eines Betriebsübergangs
- Einigungsstellenverfahren
- Betriebsverfassungsrecht
- Tarifrecht und Arbeitskampf
- Betriebliche Altersversorgung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
- Datenschutz im Arbeitsverhältnis (EDV-, IT-, E-Mail-, Telefonbenutzung)

