Maisenbacher Hort & Partner
 
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Erbrecht

Die Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen bildet den Schwer­punkt unserer erbrechtlichen Tätigkeit. Wir be­raten Sie umfassend hinsichtlich Inhalt, Aus­wirkungen und Alternativen erbrechtlicher Ges­taltungen, wobei der Versorgung des überle­benden Ehegat­ten/Lebensgefährten, Pflichtteilsansprüchen und der Abstimmung mit beste­henden Gesell­schaftsverträgen eine besondere Rolle zukommt.

Gleichermaßen bedeutsam für die Vermögensnachfolgeplanung ist die vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Schenkungen. Auch hier beraten wir Sie umfassend hinsichtlich der für Sie bestehenden Möglichkeiten. Dabei stehen nicht nur steuerliche Aspekte, wie die Aus­nutzung von steuerlichen Freibeträgen im Vordergrund, sondern auch zivilrechtliche Optio­nen, wie beispielsweise die Einräumung von Widerrufsrechten für den Schenker.

Daneben entwerfen wir für Sie Regelungen für den Krankheits- und Betreuungsfall, wie Vor­sorgevollmachten und Patientenverfügungen. Weiterhin sind wir Ihnen bei der einvernehmli­chen Erbauseinandersetzung (Verhandeln und Gestalten von Erbauseinandersetzungsver­trägen) ebenso behilflich wie bei der klageweisen Durchsetzung ihrer Erbinteressen. Glei­ches gilt für die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Unsere erbrechtliche Beratung umfasst schließlich die Hilfestellung bei Testamentsvollstre­ckungs-/Nachlasshaftungs- und Nachlassinsolvenzangelegenheiten. 

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