Die Gestaltung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen bildet den Schwerpunkt unserer erbrechtlichen Tätigkeit. Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich Inhalt, Auswirkungen und Alternativen erbrechtlicher Gestaltungen, wobei der Versorgung des überlebenden Ehegatten/Lebensgefährten, Pflichtteilsansprüchen und der Abstimmung mit bestehenden Gesellschaftsverträgen eine besondere Rolle zukommt.
Gleichermaßen bedeutsam für die Vermögensnachfolgeplanung ist die vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Schenkungen. Auch hier beraten wir Sie umfassend hinsichtlich der für Sie bestehenden Möglichkeiten. Dabei stehen nicht nur steuerliche Aspekte, wie die Ausnutzung von steuerlichen Freibeträgen im Vordergrund, sondern auch zivilrechtliche Optionen, wie beispielsweise die Einräumung von Widerrufsrechten für den Schenker.
Daneben entwerfen wir für Sie Regelungen für den Krankheits- und Betreuungsfall, wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Weiterhin sind wir Ihnen bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung (Verhandeln und Gestalten von Erbauseinandersetzungsverträgen) ebenso behilflich wie bei der klageweisen Durchsetzung ihrer Erbinteressen. Gleiches gilt für die Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Unsere erbrechtliche Beratung umfasst schließlich die Hilfestellung bei Testamentsvollstreckungs-/Nachlasshaftungs- und Nachlassinsolvenzangelegenheiten.

