Grundlage einer jeden Gesellschaftsgründung ist die Wahl der geeigneten Rechtsform; Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Welcher spezielle Gesellschaftstyp (GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG/GmbH, AG)? Wir sind Ihnen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform behilflich. Es sind rechtliche (insbes. haftungsrechtliche), steuerliche und organisatorische Besonderheiten zu beachten und sorgfältig gegeneinander abzuwägen. Ist die geeignete Rechtsform gefunden, so entwerfen wir für Sie den für ihre Situation passenden Gesellschaftsvertrag, der, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden, möglichst alle Eventualitäten berücksichtigt.
Streitbehaftet ist oft das Ausscheiden von Gesellschaftern. Dabei geht es meist um die Rechtmäßigkeit von Ausschließungen oder Einziehungen, die Höhe einer zu zahlenden Abfindung oder Fragen der Nachhaftung eines ausgeschlossenen Gesellschafters. Hier unterstützen wir Gesellschaft oder Gesellschafter bei der (auch gerichtlichen) Durchsetzung Ihrer jeweiligen Ansprüche.
Ein weiteres wichtiges Betätigungsfeld unserer gesellschaftsrechtlichen Beratung bilden gesellschaftsinterne Vorgänge. Wir begleiten Sie bei gesellschaftsvertraglichen Änderungen (Kapitalerhöhungen etc.), bei Wechseln von Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten (Bestellung, Abberufung, Geschäftsführer-/Vorstandsverträge) sowie bei der Erstellung oder Änderung von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung oder den Vorstand.

