Im Bereich des Handelsrechts übernehmen wir für Sie insbesondere die Erstellung von Vertriebsverträgen wie Handelsvertreter- und Franchiseverträgen sowie von Vollmachten, wie Prokuren und Handlungsvollmachten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bie der Gestaltung von Handelskaufverträgen sowie bei diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten.
Schließlich sind wir umfassend auf dem Gebiet der Handelsgesellschaften tätig (OHG, KG, GmbH & Co KG). Siehe hierzu auch unter "Gesellschaftsrecht".

