Maisenbacher Hort & Partner
 
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IT-Recht

Im Bereich des Computerrechts beraten und vertreten wir Sie in allen großen Teilbereichen dieses Rechtsgebiets insbesondere bei folgenden Angelegenheiten:
  • Kauf- und Nutzungsverträge über Hard- und Software
  • Update- und Wartungsverträge, Service Level Agreements
  • Lizenzrecht (Gestaltung Ihres Lizenzvertrags und Organisation Ihres Lizenzmanagements)
Daneben überprüfen wir in rechtlicher und technischer Hinsicht Ihre betriebliche Organisation (Securityaudit / Datenschutzaudit) und übernehmen in Ihrem Unternehmen den externen Datenschutzbeauftragten. In diesem Zusammenhang kontrollieren und organisieren wir die Einhaltung der deutschem und europäischem Rechtsvorschriften (beispielsweise des  Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz, EU-Datenschutzrichtlinie). Unser Tätigwerden umfasst hierbei insbesondere die folgenden Arbeitsvorgänge:  
  • Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses 
  • Erfassung und Sicherung personenbezogener Daten
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung der Datenverarbeitung (Überwachung der Mitarbeiter, Arbeitsanweisungen, etc.)
  • Durchführung der datenschutzrechtlichen Regelungen (Benachrichtigung der Betroffenen, Auskunft an Betroffene, Einhaltung von Löschungsfristen)

In Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern bewerten wir das Betriebsrisiko Ihres Unternehmens, beraten Sie im Zusammenhang mit der Erstellung Ihrer AGB sowie der Versicherbarkeit insbesondere Ihrer IT-Risiken.

Der Onlinehandel mit Produkten aller Art ist ein stark wachsender Geschäftsbereich. Prognosen gehen für die nahe Zukunft von einer Verdopplung dieser Geschäftszahlen aus. In diesem Zusammenhang ist der rechtlich korrekte Geschäftsauftritt im Internet erforderlich, damit Sie sich gegenüber Ihren Mitbewerbern nicht angreifbar machen.

Hierzu gehört insbesondere die Ausstattung Ihres Unternehmens mit AGB, die insbesondere den geltenden Verbraucher schützenden Regelungen entsprechen sowie eine Internetpräsenz, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, damit Sie nicht mit einer (berechtigten) Abmahnung eines Wettbewerbers rechnen müssen.

Beispielsweise sind bei der Gestaltung Ihrer Homepage folgende gesetzliche Vorschriften zu beachten:

  • Pflichtangaben auf Ihrer Homepage nach § 6 TDG
  • Einbindung Ihrer AGB (BGB, Verbraucher schützende Vorschriften)
  • Datenschutzrecht (Erhebung personenbezogener Daten auf Ihrer Homepage, beispielsweise beim sog. E-Commerce)
  • Marken- und Urheberrecht (Wahl des Domainnamens, Einbindung von Links, Übernahme von Inhalten fremder Homepages, Anbieten fremder Software / Dateien)
  • Wettbewerbsrecht (Werbemaßnahmen, Meta-Tags, Preisangabenverordnung)
  • Strafrecht (Forenhaftung, Übernahme oder Verlinkung ungeprüfter Fremdinformationen auf die eigene Homepage)
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