Maisenbacher Hort & Partner
 
Impressum     Sitemap   englisch  

Grundstücks- / Immobilienrecht

Das Grundstücks-/Immobilienrecht besteht aus mehreren Teilbereichen.

Zivilrechtlich befinden sich die Schwerpunkte im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, privatem Baurecht und Architektenrecht.

Dem Bereich des Verwaltungsrecht werden insbesondere das Baurecht, Bauordnungsrecht und die in diesem Zusammenhang seitens der Baubehörden erstellten Verordnungen, Pläne und die jeweiligen Maßnahmen der Behörden zugerechnet.

Wir vertreten Ihre Interessen sowohl im Bereich des Zivilrechts als auch des Verwaltungsrechts. Hierbei beraten wir Sie in engem Zusammenarbeiten mit unseren Steuerberatern, um Ihre Immobilien- und Grundstücksgeschäfte auch steuerrechtlich optimal abzuwickeln.

Wir stehen Ihnen hierbei von Anfang an beratend zur Seite, gestalten Ihre Immobilienverträge, organisieren den obligatorischen Notartermin und überwachen die Abwicklung der Verträge.

Daneben erforderliche Bauanträge sowie die Korrespondenz mit Behörden führen wir ich Ihrem Namen und sorgen auf diesem Weg für das reibungslose Gelingen Ihres Bauvorhabens.

Bild