Maisenbacher Hort & Partner
 
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Unternehmensnachfolge

Eines unserer Hauptberatungsfelder ist die Unternehmensnachfolge. Sie erfolgt entweder durch (auch nur teilweise) Übergabe des Unternehmens zu Lebzeiten (siehe auch unter "Erbrecht / vorwegge­nommene Erfolge) oder durch Übergabe von Todes wegen; meist han­delt es sich jedoch um eine Kombination aus beidem. Stets ist eine umfassende Berücksich­tigung verschiedenster rechtlicher Bereiche erforderlich. Betroffen sind das Gesellschafts­recht (Übertragung von Gesellschaftsanteilen etc.), das Familienrecht (ehevertragliche Re­gelungen), das Erbrecht (Testamente, Erbverträge) und das Steuerrecht (Vermeidung von Schenkungs-/Erbschaftssteuer / Ausnutzung steuerliche Freibeträge). Durch unser interdiszi­plinäres Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten ist es uns möglich, im Rahmen einer Gesamtschau, die für Sie passende Nachfolgelösung herauszuarbeiten und umzusetzen.
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