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Unternehmensnachfolge
Eines unserer Hauptberatungsfelder ist die Unternehmensnachfolge. Sie erfolgt entweder durch (auch nur teilweise) Übergabe des Unternehmens zu Lebzeiten (siehe auch unter "Erbrecht / vorweggenommene Erfolge) oder durch Übergabe von Todes wegen; meist handelt es sich jedoch um eine Kombination aus beidem. Stets ist eine umfassende Berücksichtigung verschiedenster rechtlicher Bereiche erforderlich. Betroffen sind das Gesellschaftsrecht (Übertragung von Gesellschaftsanteilen etc.), das Familienrecht (ehevertragliche Regelungen), das Erbrecht (Testamente, Erbverträge) und das Steuerrecht (Vermeidung von Schenkungs-/Erbschaftssteuer / Ausnutzung steuerliche Freibeträge). Durch unser interdisziplinäres Team aus Steuerberatern und Rechtsanwälten ist es uns möglich, im Rahmen einer Gesamtschau, die für Sie passende Nachfolgelösung herauszuarbeiten und umzusetzen.
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