Das komplizierte und sich ständig ändernde Steuer- und Sozialversicherungsrecht , zahlreiche Bilanzierungsvorschriften und komplexe Software zur Bewältigung der Aufträge stellen hohe Anforderungen an die verantwortlichen Bearbeiter von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, Finanzbuchhaltungen und Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Beispielsweise sollte eine Finanzbuchhaltung unterjährig qualitativ so erstellt werden, dass am Jahresende in etwa das Bilanzergebnis in der Betriebswirtschaftlichen Auswertung ausgewiesen wird, von bilanzpolitischen und bewertungstechnischen Maßnahmen abgesehen.
Kreditgeber erwarten verlässliche und aussagekräftige Auswertungen im Bereich der Finanzbuchhaltung und der Jahresabschlüsse und zutreffende Analysen im Hinblick auf das Rating und die Kreditvergabe.
Lohn- und Gehaltsbuchhaltungen unterliegen der fortlaufenden Prüfung der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger. Wir bedienen uns daher im Rahmen des Qualitätsmanagements unserer Kanzlei prozessorientierter softwaregestützter Checklisten, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, Aufträge inhaltlich sowie gestalterisch gleichartig abzubilden und den Arbeitsablauf und -stand zu dokumentieren. Hierin definieren wir den Workflow, also die inhaltliche und fachliche Vorgehensweise unserer Kanzlei.
Bei der Durchführung unserer Aufträge beachten wir zudem die Grundsätze der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer für die Erstellung von Jahresabschlüssen vom 22/23. Oktober 2001. Mit regelmäßigen Fortbildungen für Partner und Mitarbeiter, insbesondere fachlicher Art, aber auch bezüglich unserer eingesetzten Programme, unterstützen wir diese Abläufe.

