Entsprechend den jeweiligen Bilanzierungsvorschriften erstellen wir Jahresabschlüsse nach HGB, IFRS und den steuerlichen Rechnungslegungsvorschriften für alle Rechts- und Gesellschaftsformen.
- Handels- und Steuerbilanzen für Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmen
- Einnahmeüberschussrechnungen für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Nach Erstellung eines Jahresabschlusses wird dieser vor endgültiger Fertigstellung grundsätzlich mit dem Mandant besprochen. Dabei erläutern wir Ihnen die vermeintlich trockenen Zahlen mittels einer Onlinepräsentation in unseren Räumlichkeiten.
Es ist für uns ein Selbstverständnis in der ersten Jahreshälfte die Jahresabschlüsse für unseren Mandanten fertig zustellen. Nur somit können Sie den Kreditinstituten oder Ihren Mitgesellschaftern zeitnah einen Einblick über Ihr Rechnungswesen verschaffen.
Um zu erreichen, dass Ihre Jahresabschlüsse in der ersten Jahreshälfte bearbeitet werden, haben wir hierzu organisatorische Maßnahmen getroffen. Alle beteiligten Mitarbeiter sowie die zuständigen Partner bringen eine über die übliche Wochenarbeitszeit hinausgehende Arbeitsleistung.

