Neben den notwendigen Schenkungssteuer- und Erbschaftsteuererklärungen legen wir unseren Fokus auch auf die diesbezügliche Beratung.
Wir gestalten und optimieren Vermögensübertragungen insbesondere unter Erbschaft- und schenkungssteuerlichen Aspekten als auch unter zivilrechtlichen Aspekten. Mit unseren Rechtsanwälten beraten wir Sie aus einer Hand im Rahmen von vorweggenommener Erbfolge, Vermögensübertragungen, Testamentsgestaltungen, Patientenverfügungen und stehen auch für Testamantsvollstreckungen zur Verfügung.

